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Rechtsgebiete

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Angesichts der nach wie vor zunehmenden Komplexität der einzelnen Rechtsgebiete ist es kaum möglich, auf allen Bereichen des Rechts über ein ausreichendes Wissen zu verfügen, dass eine gleich qualifizierte Beratung in allen Bereichen gewährleistet ist, die der Mandant erwarten darf.

Eine Spezialisierung und Konzentration der anwaltlichen Beratung auf bestimmte einzelne Rechtsgebiete, ist daher nur folgerichtig und unabdingbar, um den hohen Ansprüchen der Mandantschaft uns gegenüber gerecht zu werden.

Unsere Allgemeinkanzlei deckt beratend wie auch forensisch nachfolgend genannte Rechtsgebiete ab. Hierzu schalten wir - soweit erforderlich - nach Rücksprache mit Ihnen Kooperationspartner wie Steuerberater, Finanz- und Versicherungsexperten, Gutachter und sonstige Spezialisten ein.

Sollten Sie ein rechtliches Problem haben, welches in den aufgeführten Rechtsgebieten nicht  wiederzufinden ist, teilen wir Ihnen gerne mit, ob und wie wir für Sie tätig werden können. Anderenfalls empfehlen wir Ihnen auf Ihren Wunsch einen auf Ihre Problematik spezialisierten Kollegen, mit dem wir vertrauensvoll kooperieren.

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