Strafverteidigernotdienst

Quelle: pixelio.de

Leider im­mer noch weit ver­brei­tet ist die Ansicht, einen versierten Strafverteidiger be­nö­tigt man erst nach Zustellung einer Anklageschrift oder unmittelbar vor der Hauptverhandlung eines Strafgerichts. Die­ses ist je­doch falsch.

Nur die Einschaltung eines Strafverteidigers be­reits im Stadium eines Ermittlungsverfahrens gewährleistet eine effektive Verteidigung. Gerade die grundlegenden Fragen, die sich naturgemäß am Anfang eines jeden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellen, können das gesamte weitere Verfahren entscheidend beeinflussen:

Wie verhalte ich mich im Fall einer polizeilichen oder rich­ter­li­chen­ Vor­la­dung ?
Wie ver­hal­te ich mich bei ei­ner Si­cher­stel­lung oder Be­schlag­nah­me?
Muss ich eine Durchsuchung dulden und welche Rechtsmittel stehen mir hier­für zu ?

Generell gilt: Eine Aussage des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren, dem keine Beratung mit einem Strafverteidiger vorangegangen ist, schadet weit mehr, als sie ihm nützt. Sie kann das gesamte weitere Verfahren (zum Nachteil des Beschuldigten) prägen. Gerade im Falle der vorläufigen Festnahme, der Anordnung von Untersuchungshaft, Si­cher­stel­lung /Be­schlag­nah­me aber auch schon bei einer Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ist deshalb die unverzügliche Rücksprache mit einem Strafverteidiger notwendig.

Der Beschuldigte ist nur zur Angabe seiner Per­so­na­li­en ver­pflich­tet (An­ga­ben zur Per­son) . Ansonsten sollte der Beschuldigte unbedingt von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

Schon oft haben unbedachte Äußerungen - selbst Spontanäußerungen - zu unerwarteten Folgen wie Haft geführt, weshalb dieser Ratschlag unbedingt beachtet werden sollte.

Eine Einlassung zur Sache kann immer noch nach erfolgter Akteneinsicht durch den Verteidiger erfolgen.

Im Falle einer Durchsuchung sollte sich der Beschuldigte den Durchsuchungsbeschluss -soweit vorhanden- aushändigen lassen. Zur Unterschrift unter irgendwelche Dokumente -zum Beispiel Sicherstellungsprotokolle- ist der Beschuldigte nicht verpflichtet. Ratsam ist es, soweit möglich, bereits zur Durchsuchung den Strafverteidiger hinzuzuziehen.

Was tun?

... bei eigener Festnahme oder Verhaftung:

Verhalten Sie sich ruhig.

Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.

... bei Festnahme oder Verhaftung eines Angehörigen:

Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt. Ihr Angehöriger braucht jetzt professionelle Hilfe.

Nahe Angehörige, Ehegatten und Verlobte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Machen Sie davon Gebrauch.

... bei Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume:

Sie haben das Recht, einen Anwalt zu benachrichtigen, der bei der Durchsuchung anwesend sein darf.

Auf Ihr Verlangen sind Zeugen zur Durchsuchung hinzuzuziehen.

Fragen Sie vor Beginn der Durchsuchung nach dem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss und lassen Sie sich nach der Durchsuchung ein Protokoll über die Durchsuchung aushändigen.

Von Fall zu Fall kann es geboten sein, gleich die gesuchten Beweismittel herauszugeben. In vielen Fällen kam es vor, dass nach intensivem Suchen auch andere Beweismittel an das Tageslicht kamen, die sonst verborgen geblieben wären.

... bei Vorladungen zur polizeilichen Vernehmung:

Sie sind nicht verpflichtet, solchen Vorladungen Folge zu leisten.

Wenden Sie sich, insbesondere wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden, an den Anwalt Ihres Vertrauens.

... bei Vorladungen zur staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung:

Solchen Vorladungen müssen Sie Folge leisten.

Auch hier haben Sie das Recht, vor der Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch.



Je früher der Verteidiger eingeschaltet wird, umso eher und wirkungsvoller kann er die für Sie entscheidenden Weichen für die bestmögliche Verfahrensbeendigung stellen.

Für Notfälle in Strafsachen sind wir für Sie 24 Stunden täglich erreichbar.  

                               0172/7730660 (t-mobile)

Wir sind für Sie da!