Rechtsgebiete
Nach § 3 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Ähnlich umfassend wird das Tätigkeitsfeld des Rechtsanwalts in § 1 Abs. 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) definiert. Angesichts der nach wie vor zunehmenden Komplexität des Rechts ist es kaum möglich, auf allen Rechtsgebieten über so viel Wissen zu verfügen, dass eine gleich qualifizierte Beratung in allen Bereichen gewährleistet ist, die der Mandant erwarten darf. Eine Spezialisierung und Konzentration der anwaltlichen Beratung auf bestimmte Rechtsgebiete, erscheint daher nur folgerichtig und unabdingbar, um Ihren hohen Ansprüchen uns gegenüber gerecht zu werden.
Unsere Allgemeinkanzlei deckt beratend wie auch forensisch nachfolgend genannte Rechtsgebiete ab. Hierzu schalten wir - soweit erforderlich - nach Rücksprache mit Ihnen Kooperationspartner wie Steuerberater, Finanz- und Versicherungsexperten, Gutachter und sonstige Spezialisten ein.
Sollten Sie ein rechtliches Problem haben, welches in den aufgeführten Rechtsgebieten nicht wiederzufinden ist, teilen wir Ihnen gerne mit, ob und wie wir für Sie tätig werden können. Anderenfalls empfehlen wir Ihnen auf Ihren Wunsch einen auf Ihre Problematik spezialisierten Kollegen, mit dem wir vertrauensvoll kooperieren.
Strafrecht

- Quelle: Thorben Wengert / pixelio.de
- Wahlverteidigung
- Pflichtverteidigung
- Nebenklage / Adhäsionsverfahren
Verkehrsrecht

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- Verkehrsunfallschadensregulierung
- Verteidigung in Bußgeldsachen
- Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Familienrecht

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- Ehescheidungsrecht
- Kindschaftsrecht
- Abstammungsrecht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Allgemeines Zivilrecht

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- Forderungsmanagement (Inkasso)
Individual-Arbeitsrecht

- Quelle: pauline / pixelio.de
- offene Lohnforderungen
- Kündigungsschutz
privates Baurecht

- Quelle: Rainer Sturm / pixelio.de
- BGB- und VOB-Werkvertragsrecht