Pfändungsfreigrenzen

Die unpfändbaren Beträge nach § 850 c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ZPO bleiben für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2011 unverändert.

(Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom 15.05.2009).

externer Link:

http://www.ra-info.de/rcberechnungen/tblubrechn/Pfaendung.aspx 

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