Fortbildung

- Quelle: M. Fröhlich / pixelio.de
Eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Dienstleistung.
Sie ist, nicht zuletzt in Anbetracht ständig neuer Gesetze und ständig neuer Rechtsprechung, für Rechtsanwälte gemäß § 46 a VI BRAO gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Mangels gesetzlicher Sanktionierung wird die Fortbildungsverpflichtung jedoch von großen Teilen der Anwälte nicht befolgt.
Unsere Kanzlei hingegen legt besonders großen Wert auf eine ständige regelmäßige Fort- und Weiterbildung.
Dieses wird durch verliehene Zertifikate für eine überdurchschnittliche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen seitens der Bundesrechtsanwaltskammer, des DAV sowie der Advounion dokumentiert.
Zertifikat Qualität durch Fortbildung

- Zertifikat Qualität durch Fortbildung
Zertifikat advounion

- Zertifikat advounion