Fortbildung

Quelle: pixelio.de

Die ständige Fort- und Weiterbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Dienstleistung. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung, sei es außergerichtlich oder im Gerichtsverfahren vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant zukünftig wieder ein Mandat für ihn haben wird. In diesen Sinne legen wir besonders großen Wert auf eine ständige Fort- und Weiterbildung. Dieses wird nach außen hin durch mehrere verliehene Zertifikate für eine überdurchschnittliche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen dokumentiert.   

Zertifikat Qualität durch Fortbildung

Zertifikat Qualität durch Fortbildung
Zertifikat Qualität durch Fortbildung

Zertifikat advounion

Zertifikat advounion
Zertifikat advounion

DAV Fortbildungsbescheinigung 2012