Fortbildung

Quelle: M. Fröhlich / pixelio.de

Eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Dienstleistung.

Sie ist, nicht zuletzt in Anbetracht ständig neuer Gesetze und ständig neuer Recht­spre­chung, für Rechtsanwälte gemäß § 46 a VI BRAO gesetzlich zwingend vor­ge­schrie­ben.


Mangels gesetzlicher Sanktionierung wird die Fortbildungsverpflichtung jedoch von großen Tei­len der Anwälte nicht befolgt.

Unsere Kanzlei hingegen legt besonders großen Wert auf eine ständige regelmäßige Fort- und Weiterbildung. 

Dieses wird durch verliehene Zertifikate für eine überdurchschnittliche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen seitens der Bundesrechtsanwaltskammer, des DAV sowie der Advounion dokumentiert.   


Zertifikat Qualität durch Fortbildung

Zertifikat Qualität durch Fortbildung
Zertifikat Qualität durch Fortbildung

Zertifikat advounion

Zertifikat advounion
Zertifikat advounion