Bußgeldkatalog

Quelle: pixelio.de

Die aktuelle Fassung der Bußgeldkatalog-Verordnung können Sie der nachfolgenden Adresse entnehmen:

Bitte klicken Sie dazu auf den nachfolgenden Link:

http://www.kba.de/cln_016/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/btkat__start__inhalt.html?__nnn=true

Einen Onlinerechner finden Sie unter nachfolgender Adresse:

http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog_2011.php


Hierbei handelt es sich um einen externen Rechner. Ich lehne daher jede Verantwortung für den Inhalt ab.

 

Im Rahmen der von uns bereits durchgeführten Gerichtsverfahren wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von Messungen als fehlerhaft angesehen wurden.

Neben nicht unerheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Messergebnisse wurde in viele Fällen ferner auch festgestellt, dass der ursprünglich erhobene Tatvorwurf bzw. der Bußgeldbescheid nicht aufrechterhalten werden konnte.

Es lohnt sich daher, gerade wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Torsten Fricke beauftragt in Zweifelsfällen die Begutachtung eines Messergebnisses durch die Firma GFU Verkehrsmesstechnik und Unfallanalytik GmbH, die seit mehreren Jahren im gerichtlichen als auch privaten Auftrag polizeiliche und kommunale Verkehrsüberwachungen untersucht.    

http://www.gfu.com/